Hinweisgeberschutz
Bei Autowelt Burkhardt legen wir großen Wert auf Integrität und Transparenz. Um Missstände erkennen und beheben zu können, bieten wir ein geschütztes Verfahren zur Meldung von Verstößen an. Der Schutz von Hinweisgebern ist für uns von hoher Bedeutung. Sie sollen in der Lage sein, auf Missstände hinzuweisen, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
1. Hinweise auf Verstöße
Wenn Sie Kenntnis von Rechtsverstößen, Unregelmäßigkeiten oder Missständen in unserem Unternehmen haben, können Sie uns diese auf vertraulichem Wege mitteilen. Mögliche Verstöße umfassen unter anderem:
Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen
Betrug, Korruption oder sonstige wirtschaftskriminelle Handlungen
Verstöße gegen Arbeitssicherheits- oder Umweltschutzvorschriften
Diskriminierung oder sexuelle Belästigung
2. Schutz des Hinweisgebers
Gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) schützen wir Hinweisgeber vor jeglichen negativen Konsequenzen. Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt und nur dann offengelegt, wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder ausdrücklich von Ihnen genehmigt wird.
3. Meldewege
Sie können Hinweise über die folgenden Wege einreichen:
E-Mail: kontakt@autowelt-burkhardt.de
Telefon: +497667 9049653
Post: Autowelt Burkhardt, Gerberstraße 8, 79206 Breisach am Rhein
Wir gehen jeder Meldung gewissenhaft nach und stellen sicher, dass alle Hinweise in einem fairen und transparenten Verfahren bearbeitet werden.
4. Maßnahmen bei Verstößen
Nach Eingang einer Meldung prüfen wir die erhobenen Vorwürfe gründlich. Sollten sich die Hinweise als zutreffend erweisen, ergreifen wir geeignete Maßnahmen zur Behebung des Missstands. Hinweisgeber werden über den Fortschritt und das Ergebnis ihrer Meldung informiert, soweit dies rechtlich und organisatorisch möglich ist.